FAQs für Auftraggeber

Wie ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Republik Kroatien geregelt?

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer wird in Kroatien durch das Ausländergesetz geregelt. Das Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik ist für die Zulassung und Überwachung der Arbeit von Personalvermittlungen als regulierte Tätigkeit zuständig, während die kroatische staatliche Aufsichtsbehörde die Tätigkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem kroatischen Arbeitsmarkt überwacht.

Wie weist eine Personalvermittlung einem Auftraggeber einen ausländischen Arbeitnehmer zu?

Der Auftraggeber schließt mit der registrierten Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) einen Vertrag über die Arbeitnehmerentsendung ab, in dem alle wesentlichen Elemente der gegenseitigen Geschäftsbeziehung festgelegt sind, wie z. B. Dauer des Vertrags, Arbeitnehmerstatus (mögliche Umverteilung der Arbeitszeit) und andere. Entsandte Arbeitnehmer werden von der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) als formellem Arbeitgeber beschäftigt, während sie auf dem Gelände und gemäß den Anweisungen des Auftraggebers arbeiten, dem sie zugewiesen werden. Am Ende des Monats werden die Arbeitsstunden laut Vertrag berechnet und die Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) stellt die von den entsandten Arbeitnehmern beim Auftraggeber geleistete Arbeit in Rechnung. Entsandte Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn von der Personalvermittlung. Entsandte Arbeitnehmer sind keine Mitarbeiter des Auftraggebers, außer in Einzelfällen, in denen das Gesetz sie als solche behandelt, da auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz der Auftraggeber als „Arbeitgeber” behandelt wird.

Wie lange dauert es, bis ein ausländischer Arbeitnehmer einem Auftraggeber zugewiesen wird?

Es hängt davon ab, ob sich der entsandte Arbeitnehmer bereits mit einer Aufenthalts- und Arbeitgenehmigung in Kroatien befindet oder nicht. Wenn ja, dann hängt es von der Verfügbarkeit des zu entsandten Arbeitnehmers ab. Ist dies nicht der Fall, liegt die übliche Zeit, die die Personalvermittlung benötigt, um den Arbeitnehmer dem Auftraggeber zuweisen zu können, im Bereich von 30-60 Tagen, je nach Herkunftsort des Arbeitnehmers. Wir empfehlen unseren Kunden immer, so bald wie möglich mit der Kommunikation mit der Personalvermittlung über ihren Arbeitskräftebedarf zu beginnen, um genügend Zeit für die Durchführung des erforderlichen Prozesses der Einstellung und Entsendung von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Man sollte nicht mit der sofortigen Lösung von Mitarbeiterbedürfnissen rechnen.

Who is the formal employer of the hired-out employee?

Hired-out employees are always employed with the employment agency (BOSAK EMPLOYMENT) as their formal employer, while they work at client’s premisses and according to client’s instructions. The hired-out employees receive their salaries from the employment agency. The hired-out employees are never employees of the client, with the exception of legal provisions regarding health and safety at work where the client is treated as their „employer”.

Wer ist der formelle Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers?

Entsandte Arbeitnehmer werden von der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) als formellem Arbeitgeber beschäftigt, während sie auf dem Gelände und gemäß den Anweisungen des Auftraggebers arbeiten, dem sie zugewiesen wurden. Entsandte Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn von der Personalvermittlung. Entsandte Arbeitnehmer sind keine Mitarbeiter des Auftraggebers, außer in Einzelfällen, in denen das Gesetz sie als solche behandelt, da auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz der Auftraggeber als „Arbeitgeber” behandelt wird.

Besteht die Möglichkeit, eine ausländische Arbeitskraft nur für einen kurzen Zeitraum, z. B. eine Saison, einzusetzen?

Ja, aber da die Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) ganzjährige Gehaltskosten des entsandten Arbeitnehmers hat, unterliegt es der Bestimmung der gegenseitigen Geschäftsbeziehung zur beiderseitigen Zufriedenheit.

Welche Leistungen erbringt die Personalvermittlung bei der Entsendung einer ausländischen Arbeitskraft?

Ja, aber da die Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) ganzjährige Gehaltskosten des entsandten Arbeitnehmers hat, unterliegt es der Bestimmung der gegenseitigen Geschäftsbeziehung zur beiderseitigen Zufriedenheit.

What is a „hired-out employee”?

BOSAK EMPLOYMENT erbringt als konzessionierte Personalvermittlung folgende Dienstleistungen (nach Erhalt der Informationen über die diesbezüglichen Bedürfnisse des Auftraggebers):

  • Suche nach potentiellen Mitarbeitern zur Entsendung (intern und extern),
  • Kontaktaufnahme mit potenziellen Kandidaten,
  • Feedback an den Auftraggeber über die Verfügbarkeit potenzieller Arbeitnehmer für den Einsatz und den voraussichtlichen Zeitrahmen für den Arbeitsbeginn,
  • Befragung potenzieller Kandidaten zu den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen der Auftraggeber,
  • Auswahl der Kandidaten,
  • Einstellung ausgewählter Kandidaten für die Entsendung zum Auftraggeber durch Aushandlung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) und dem Arbeitnehmer,
  • Gegebenenfalls Unterstützung der Bewerber bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen für die Erlangung eines Visums und der Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung,
  • Abschluss des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung,
  • Falls erforderlich, Abschluss des Prozesses zur Erlangung eines Visums für die Einreise nach Kroatien,
  • Organisation von Reisen und Unterkunft in Kroatien für Arbeitnehmer,
  • Empfang der Arbeitnehmer und Klärung verbleibender administrativer Probleme (bei der Polizei, Eröffnung eines Bankkontos, Gesundheitskarte, Gesundheitsversorgung und Registrierung im Rentensystem) bei Ankunft in Kroatien,
  • Ersttransport der Arbeitnehmer zum Auftraggeber und Einweisung beim Auftraggeber,
  • Regelmäßige Kommunikation mit beschäftigten entsandten Arbeitnehmern.
Was ist ein „entsandter Arbeitnehmer“?

Mit anderen Worten, entsandte Arbeitnehmer sind diejenigen Arbeitnehmer, die von einer Personalvermittlung an den Auftraggeber „vermietet“ werden und als solche niemals Arbeitnehmer des Auftraggebers sind. Sie werden immer von der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) als formellem Arbeitgeber beschäftigt, während sie auf dem Gelände und gemäß den Anweisungen des Auftraggebers arbeiten. Der Auftraggeber zahlt der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) eine monatliche Gebühr für die von den „vermieteten“ Arbeitnehmern geleistete Arbeit. Entsandte Arbeitnehmer sind keine Mitarbeiter des Auftraggebers, außer in Einzelfällen, in denen das Gesetz sie als solche behandelt, da auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz der Auftraggeber als „Arbeitgeber” behandelt wird.

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