FAQ

FAQs für Arbeitnehmer

Was ist ein „entsandter Arbeitnehmer“?

Mit anderen Worten, entsandte Arbeitnehmer sind diejenigen Arbeitnehmer, die von einer Personalvermittlung an den Auftraggeber „vermietet“ werden und als solche niemals Arbeitnehmer des Auftraggebers sind. Sie werden immer von der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) als formellem Arbeitgeber beschäftigt, während sie auf dem Gelände und gemäß den Anweisungen des Auftraggebers arbeiten. Der Auftraggeber zahlt der Personalvermittlung (BOSAK EMPLOYMENT) eine monatliche Gebühr für die von den „vermieteten“ Arbeitnehmern geleistete Arbeit. Entsandte Arbeitnehmer sind keine Mitarbeiter des Auftraggebers, außer in Einzelfällen, in denen das Gesetz sie als solche behandelt, da auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz der Auftraggeber als „Arbeitgeber” behandelt wird.

Medizinische Versorgung in der Republik Kroatien

Jeder entsandte Arbeitnehmer von BOSAK EMPLOYMENT, ob aus dem Ausland oder aus dem Inland, hat die gleiche medizinische Versorgung wie jeder andere kroatische Staatsbürger. Jeder entsandte Arbeitnehmer hat seinen eigenen ausgewählten Hausarzt und Zahnarzt, während Arbeitnehmerinnen auch einen ausgewählten Frauenarzt haben. Alle Kontakte stehen jedem Arbeitnehmer zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf an diesen Arzt.

Vergütung

Alle entsandten Arbeitnehmer erhalten ein monatliches Gehalt von BOSAK EMPLOYMENT als ihrem Arbeitgeber und in Übereinstimmung mit den Stellenangebotsschreiben und Arbeitsverträgen (und anderen anwendbaren Dokumenten, wie Rahmenarbeitsverträgen für ausländische Mitarbeiter aus den Philippinen). In Kroatien wird das Gehalt einmal im Monat auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen.

Aufenthalts - und arbeitsgenehmigung

Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, um gesetzesgemäß in Kroatien leben und arbeiten zu können. Die Genehmigung wird von der Polizeidienststelle des Ortes ausgestellt, an dem der ausländische Arbeitnehmer seinen gemeldeten Wohnsitz haben wird. BOSAK EMPLOYMENT übernimmt für einen ausländischen Arbeitnehmer alle notwendigen Verwaltungshandlungen, um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

Unterkünfte

Die Firma BOSAK EMPLOYMENT organisiert Unterkünfte für ihre ausländischen Arbeitnehmer. Einige Auftragnehmer (Hotelunternehmen) organisieren die Unterkunft für alle ihre Arbeitnehmer in eigener Kapazität.

Einreisen in die Republik Kroatien

BOSAK EMPLOYMENT organisiert in der Regel das Einreisen nach Kroatien für ausländische Arbeitnehmer (z. B. Buchung von Flugtickets usw.).

Nahverkehr

Der erste Transport bei der Ankunft ausländischer Arbeitnehmer in Kroatien wird von BOSAK EMPLOYMENT organisiert. Nachdem die Arbeitnehmer an dem Ort in Kroatien angekommen sind, an dem sie leben und arbeiten werden, können sie ihren täglichen Weg zur und von der Arbeit frei gestalten, wie sie es für richtig halten.

Notfälle – RUFEN SIE 112

Rufen Sie in allen Notfällen, in denen Notdienste – Krankenwagen, Polizei und/oder Feuerwehr – kontaktiert werden müssen, sofort die gebührenfreie Nummer 112 an, da dies die zentrale Notrufnummer in Kroatien ist. Rufen Sie nach Kontaktaufnahme mit der Notrufnummer 112 und gemäß den Anweisungen des Notdienstes auch BOSAK EMPLOYMENT unter der für solche Fälle bereitgestellten Nummer an.

VISUM

Ausländische Arbeitnehmer, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen, benötigen für einen längeren Aufenthalt und zum Leben und Arbeiten in Kroatien ein Visum. Hier können Sie die Visaregelungen nach Herkunftsland überprüfen. Wenn Sie als ausgewählter Arbeitnehmer von BOSAK EMPLOYMENT ein kroatisches Visum beantragen müssen, hilft Ihnen unser Team und führt Sie durch das notwendige Verfahren.

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